Laut §3 Abs. 7 unserer BGO sind Nominierungen nicht möglich:
(7) Kandidaturvorschläge sind nicht möglich. Ist einem Kandidaten der Zugang zum Bewerbungsmedium verwehrt, kann die Kandidatur jedoch durch ein anderes Mitglied erfolgen. In diesem Fall ist eine Bestätigung des Kandidaten ehestmöglich, spätestens auf der BGV selbst, erforderlich.

[http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_3._Einberufung_der_Bundesgeneralversammlung]

Anmerkung: Zur Motivation ja, aber die angedachte Vorgehensweise (wie die Formulierung in manchen Initiativen) ist für die BGV nicht möglich.