Dieses Meinungsbild kann zur Erstellung einer Kandidatenliste für die Wahl zur Bundesgeschäftsführung auf der Bundesgeneralversammlung verwendet werden.

Jedem Piraten ist es gestattet, Kandidaten zu nominieren. Die jeweiligen Kandidaten müssen der Nominierung nicht zustimmen.
Piraten können die Nominierung eines oder mehrere Piraten durch ihre Zustimmung unterstützen.

Wird ein Nominierter in eine Position gewählt, so hat er nach der Wahl die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen.
Dies wird relativ oft passieren, da viele der Gewählten die Position gar nicht angestrebt haben oder nicht den zeitlichen Aufwand für die Position aufbringen wollen.

Auf jeden Fall ist aber die Wahl in eine Position ein erheblicher Vertrauensbeweis in die Fähigkeiten der jeweiligen Person.