Text IT Open Source in staatlichen Betrieben und Behörden Staatliche Betriebe (ab 10 % Staatsbeteiligung) und Behörden (Schulen, Ämter, Ministerien, ...) sollen Open-Source-Software einsetzen, wo dies möglich ist. Im Staatshaushalt soll ein Budget für die Entwicklung von sowie die Schulung für Open-Source-Software eingeplant werden. Bei Klagen durch Patent-Trolle gegen Open-Source-Software, die in staatlichen Betrieben und Behörden verwendet wird, werden automatisch sämtliche Patente des Klägers Österreichweit gelöscht. --- CU TOM