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IT
Open Source in staatlichen Betrieben und Behörden

Staatliche Betriebe (ab 10 % Staatsbeteiligung) und Behörden (Schulen, Ämter, Ministerien, ...) sollen Open-Source-Software einsetzen, wo dies möglich ist.

Im Staatshaushalt soll ein Budget für die Entwicklung von sowie die Schulung für Open-Source-Software eingeplant werden.

Bei Klagen durch Patent-Trolle gegen Open-Source-Software, die in staatlichen Betrieben und Behörden verwendet wird, werden automatisch sämtliche Patente des Klägers Österreichweit gelöscht.

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CU TOM