Begründung:
Angesichts der Geringfügigkeit der Auswirkungen des Eingriffs (Beschneidung) in Zusammenhang mit dem Recht der Eltern (Obsorge der Eltern) und Religionsfreiheit.
Die Beschneidung ist ein wesentliches und unabdingbares Element der jüdischen Religion.
Die Erklärungen und Stellungnahmen des schweizerisch - israelitischen Gemeindebundes, die Erkärung der israelitischen Kultusgemeinde und des Koordinierungsausschusses für christlich-jüdische Zusammenarbeit sind im Forum unter: https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=84&t=5016&p=43473#p43473 nachzulesen