Da ich eine Wahlkreisgröße von durchschnittlich 7 ohne zweites oder drittes Auszählungsverfahren auf höherer Ebene für problematisch halte, insbesondere im Hinblick auf das Verfassungsprinzip des Verhältniswahlrechts, schlage ich als Alternative ein Modell vor, das Stimmen-Splitting enthält (eine Stimme für die Partei und eine Stimme für die Person). Das deutsche Wahlrecht halte ich für diesbezüglich interessant, wenn auch leicht abwandlungsbedürftig.