Satzungsänderungantrag

In die Bundessatzung ist einzufügen:
"§5 (6) Bei Wahlen im Rahmen einer Bundesgeneralversammlung (BGV) stehen 50% der Positionen im Bundesvorstands sowie im Erweiterten Bundesvorstand (EBV) jeweils Frauen und Männern zu. Falls keine Frau bzw. kein Mann kandidiert, so wird die Position in bisheriger Form ohne Berücksichtigung des Geschlechts besetzt. Falls die BGV eine Bundesvorstandsgrösse einer ungerade Zahl von Mitgliedern beschließt, so ist soweit Kanditat,Innen verfügbar, maximal die Anzahl Gesamt/2+1 durch diejenige Gruppe (Frauen, Männer) zu besetzen, die zu diesem Zeitpunkt im EBV noch unterrepräsentiert ist. ( EBV: 19 Positionen. 16 Männer, 3 Frauen → BV: 3 Positionen : 3 Frauen, 2 Männer ) Bei ungerader Zahl von Positionen für den EBV ist derjenigen Gruppe eine Position mehr zu geben, die weniger Kanditaten stellt. (Kanditaten&Innen: 38, 15 Frauen, 32 Männer → EBV: 10 Frauen , 9 Männer → BV: 3 Männer, 2 Frauen )

Begründung

Die repräsentatkve Frauen/Männerquote von 50% ist eine weitere Maßnahme, um die Piratenpartei Österreichs für Frauen attraktiver zu machen. 50% entspricht fast genau dem Bevölkerungsanteil der Merkmalsgruppen. Die Überrepräsentation im BV der im EBV unterrepräsentierten Gruppe soll dieses Ungleichgewicht ausgleichen. Es ist ausdrücklich KEINE Frauenquote, sondern soll immer jene Merkmalsgruppe bevorzugen die unterräpresenteirt ist.