Text

Inneres und Justiz

Freie Meinungsäußerung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass §248 StGB (Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole) ersatzlos gestrichen wird.

Begründung

Volltext § 248 StGB:
(1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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Solange die Beschimpfung und Verächtlichmachung nicht mit der Drohung verbunden ist, die Republik und/oder ihre Länder mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt in ihrem Bestand zu beeinträchtigen oder ihre verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, fällt die Beschimpfung unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist nicht zu bestrafen. Ist sie aber mit einer solchen Drohung verbunden, ist Abs. 1 des §248 StGB überflüssig, da Hochverrat gegen die Republik oder eines ihrer Länder (§ 242 StGB) ohnehin unter Strafe stehen.

Staatliche Symbole benötigen keinen besonderen Schutz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in jedem Fall höher zu bewerten als Gefühle, die durch ihre "Herabwürdigung" verletzt werden könnten.

(Dies ist ein angepasstes Äquivalent eines deutschen Antrags.)