Beibehaltung der jetzt gueltigen Regelung: § 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft (7) Die Streichung kann nach mehr als zweijähriger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) erfolgen. Neuer Text