Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!
Neuer Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Abs. 2 genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht sofern in Summe in den vergangenen 365 Tagen weniger als 500,00€ durch diese natürliche Person gespendet wurden.
Begründung
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der strikten Veröffentlichung ab dem ersten Cent potentiell Menschen vom Spenden ab, die durch eine direkte Assoziation mit der Piratenpartei Nachteile z.B. im Berufsleben erwarten müssen.
Die Grenze darf natürlich nicht so hoch sein, dass eine Abhängigkeit vom Spender dadurch entsteht, dass die Piraten das ausfallen dieses einen Spenders merken würde.
Ich glaube nicht dass eine 500,00€ Spende unsere politische Meinung so stark beeinflussen kann, dass die Transparenz wichtiger ist als die Privatsphäre der Spender.
Durch das gleitende Jahr mit den "letzen 365 Tage" entsteht am Jahreswechsel nicht der Effekt, dassein Spender 999 Euro Spenden kann, da die Spenden in zwei unterschiedliche Geschäftsjahre fällt.