Die Landesgeschäftsordnung soll in §7(1) wie folgt geändert werden:

====Alter Text====

(1) Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Länderrat und ein Mitglied der LGF nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Zumindest einmal im Monat findet eine LV Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

====Neuer Text====

(1) Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Länderrat und ein Mitglied der LGF nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Eine Sitzung des LV kann auch im Rahmen einer BZV-Sitzung stattfinden, wobei Anträge an den LV nur durch die Mitglieder des LV behandelt werden. Beratend können alle anderen Mitglieder der BZV an der Sitzung teilnehmen. Eine LV-Sitzung ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Zumindest einmal im Monat findet eine LV Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

====Begründung====

Eine Ausdünnung der LV-Sitzungen auf monatlichen Rhythmus ist für die laufenden Aufgaben nicht praktikabel, zusätzliche monatliche BZV-Sitzungen würden den Sitzungsaufwand unnötig erhöhen.