Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden: =Alter Text= (2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x. =Neuer Text= (2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.8. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.8 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x. =Begründung= Wunsch von Wolf im Salzburger Forum