Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Finanzen

Banken und Versicherungen

Bankgeheimnis

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufhebung des Bankgeheimnisses in der derzeitigen Form und eine Neuformulierung um effektive Verfolgung von Steuerhinterziehungen, Geldwäsche und dergleichen unter größtmöglicher Berücksichtigung des Datenschutzes zu ermöglichen.

Begründung

In Österreich ist das Bankgeheimnis im § 38 Bankwesengesetz (Verfassungsgesetz) geregelt. Demnach dürfen Banken Auskünfte nur über richterlichen Auftrag geben, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, oder wenn ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet worden ist, oder in wenigen anderen Ausnahmefällen, z.B. im Todesfall gegenüber dem Abhandlungsgericht. Auch staatliche Stellen bekommen sonst keine Auskünfte. Bei ausländischen Strafverfahren dürfen Auskünfte ebenfalls nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen gegeben werden und hier auch nur dann wenn der gleiche Fall in Österreich auch zu einer Kontenöffnung führen würde, so werden z. B. Rechtshilfeersuchen von Deutschland wegen Finanzordnungswidrigkeiten kategorisch abgelehnt.

es geht bei der abschaffung/änderung des bankgeheimnisses nicht darum, jeder behörde einfachen zugriff auf alle daten zu geben, sondern hauptsächlich darum, auch bei finanzordnungswidrigkeiten den steuerbehörden überprüfungen leichter zu ermöglichen und vor allem geht es um konten von ausländischen staatsBürgerInnen die das österreichische bankgeheimnis zum schutz vor verfolgung der straftaten steuerhinterziehungen, geldwäsche usw. nutzen!