Einleitung
Um eine geschlechtergerechte Sprache zu fördern soll die Alternativbezeichnung Pirat*innenpartei explizit in den Statuten verankert werden. Langfristig soll damit auch die generelle Umbenennung erleichtert werden, da so der Raum geöffnet wird langsam alle technischen und sozialen Herausforderungen zu lösen die mit einer Umbenennung verbunden sind (Kosten, probleme mit Sonderzeichen, Logos, etc.) ohne ein sofortiges Handeln zu erzwingen.
Antrag
Die Piratenpartei Österreichs beschließt, dass Satzung § 1 Abs 1 durch folgenden folgenden Text ersetzt wird:
Neuer Text
Die „Piratenpartei Österreichs“ ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes. Die geschlechtergerechte Alternativbezeichnung Pirat*innenpartei ist ausdrücklich erlaubt. Als Abkürzung darf „Piraten“ bzw. „Pirat*innen“ verwendet werden. Die Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen lautet „PIRAT“.
Bisheriger Text
Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.
Begründung
Grundsätzlich hat der Antrag i7096 eine sehr gute inhaltliche Intention, allerdings sowohl formale als auch praktische Probleme. Der Antrag i7097 zeigt die praktischen Problemstellungen hier zwar sehr gut auf, aber bietet auch keine Zukunftsperspektive oder eine Verbesserung des Status Quo.
i7096 hat formale Probleme, da er nicht spezifiziert welche Texte ersetzt werden sollen, zudem gibt er keine Angaben darüber ob auch die Abkürzung irgendwie verändert werden sollte. Auch ist im Antrag i7096 unklar ob auch die Geschäftsordnung geändert werden muss oder ob dort die alte Bezeichnung bleibt. Trotz hinweise wurde dies leider nicht behoben. Außerdem wäre es nach i7096 notwendig umgehend alle Logos zu ändern, die Domain zu ändern, etc., da ansonsten die Organe Satzungswidrig handeln würden. Ungeklärt ist aber wie diese tiefgreifenden Änderungen sofort passieren sollten. Und eine Änderung des Namens würde auch eine neue Satzungshinterlegung nach sich ziehen und damit Mehrkosten verursachen. i7097 wiederum ermöglicht es erst gar nicht in der offiziellen Kommunikation auch Pirat*innenpartei als Bezeichnung zu verwenden oder Logos mit der Alternativbezeichnung herzustellen und einzuführen, falls die Ressourcen dafür aufgebracht werden könnten, weder im Antrag selbst noch durch einen Begleitantrag für das Kommunikationskonzept. Aus meiner Sicht sollte die Alternativbezeichnung an höchster Stelle festgeschrieben werden um nicht nur ein Werbegag zu sein sondern um auch in anderen offiziellen Dokumenten verwendet werden zu können und die praktischen Probleme der Einführung zu lösen.
Prinzipiell gibt es auch andere Wege der geschlechtergerechten Formulierung. Varianten wie der Unterstrich oder der Doppelpunkt werden allerdings etwa von blinden Verbänden abgelehnt und gelten daher nicht als Barrierefrei. Als Alternative wurde auch das gendern nach Phettberg vorgeschlagen (singular: Stammform + y; plural: Stammform +ys), aber die Unterdrückys oder korrupte Politikys klingt halt doch sehr verniedlichend. Dies kann sich allerdings in der Wahrnehmung ändern sollte sich diese Art irgendwann durchsetzen.