Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung folgender Paragraphen unserer Bundessatzung beschließen: **Antrag** §8 Bundesgeneralversammlung Änderung von: "(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm und die Bundes-GOs mit Mehrheit von zumindest 60% der Stimmen, die Satzung mit zumindest 70% der Stimmen." in neu: "(3) Sie beschließt das Parteiprogramm und die Bundesgeschäftsordnungen mit einer Mehrheit von zumindest 55% der abgegebenen gültigen Stimmen, das Grundsatzprogramm und die Satzung mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen." §20 Das Parteiprogramm Änderung von: "(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert." in neu: "(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy mit einer Mehrheit von zumindest 55% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert." **Begründung** Unsere Regelwerke und auch das Parteiprogramm sollen nicht durch ein knappes Überstimmen einer ähnlich großen innerparteilichen Opposition entstehen und geändert werden. In LQFB werden derzeit Programmänderungen mit 60%-iger Mehrheit angenommen (auch, um ein Hin- und Heroszillieren zu verhindern). Bundesgeschäftsordnung und Parteiprogramm sollen mit 55%-iger Mehrheit beschlossen werden; das Grundsatzprogramm (welches nur die Grundwerte enthalten sollte) sollte darüber stehen und mit 60%-iger Mehrheit beschlossen werden, wie auch die Satzung – und diese beiden auch nur auf BGVen. Bei den Piraten handelt es sich um eine junge Partei mit großteils unerprobter Satzung. In den letzten Monaten hat sich mehrfach gezeigt, dass die (meiner Vermutung nach vor allem von Hellboy entworfene) Satzung ihren Zweck in vielen Belangen nicht erfüllen kann. Laufende Änderungen an der Satzung sind für die gesunde zukünftige Entwicklung der Partei unerlässlich. **Ein zu hohes Quorum für Änderungen an der Satzung führt dazu, dass eine kleine Minderheit von 31% die notwendigen Änderungen an der Satzung blockieren kann und so sich die engagierten Piraten aus der 70% Mehrheit aus Frustration darüber aus der Partei verabschieden.**