Gesichtserkennung soll zur Identifizierung von Personen soll nur mit einer doppelte Einwilligung erlaubt sein. Dies bedeutet: # eine Einwilligung, dass man generell mittels des Systems identifiziert werden darf (z.B. wenn ich mich auf einer Social Media Plattform anmelde, sollte ich angeben können ob ich erlaube über mein Gesicht aufgefunden zu werden) # eine Einwilligung, dass das aktuelle Bild verwendet werden darf (Ich müsste also der Verwendung des Bildes zustimmen) Die Gesichtserkennung zum taggen (z.B. von Gesichtsausdrücken) bräuchte dagegen nur eine einfache Einwilligung und sollte daher aus dieser Definition der Gesichtserkennung raus fallen.