Folgender Punkt soll unter §4. (3) "Spendentransparenz" der Bundesfinanzordnung hinzugefügt werden:

Die Annahme von Spendengeldern von Firmen/Unternehmen ist grundsätzlich verboten. Eingegangene Spenden sind umgehend rückabzuwickeln.

Begründung:

Keine Partei in Österreich hat sich die finanzielle Unabhängigkeit gegenüber der Wirtschaft bewahrt. Ein Verbot stellt ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Parteien dar, worauf es hinzuweisen gilt. Wir machen Politik für die Wähler, nicht für die Besitzenden.