Landespartei zurückschrumpfen auf eine Landesorganistion oder ähnliches und einen Verein zur Förderung piratische Ideen in Graz gründen auf den der Besitz der Landespartei (Finanzen, Sachwerte, ...) übergeht. Es braucht einen Vorstand für den Verein aber nicht zwingend für die Partei/LO.

=Beschluss=
Die Piratenpartei Steiermark beschließt die Gründung eines Vereins zur Förderung piratischer Ideen in Graz auf den Teile des Besitzes der Landespartei (Finanzen, Sachwerte, etc.) übergeht, vor allem die Gelder der Klub- und Parteienförderung aus Graz.
Die Piratenpartei Steiermark beschließt ihre Auflösung laut §11. (2) Landesparteieinheitssatzung vorbehaltlich folgender Vo­r­aus­set­zung: Die Vereinsgründung ist vollbracht und der Besitz ist übertragen. Die Bundespartei tritt die Rechtsnachfolge der Landespartei an. Der Landesvorstand wird beauftragt die Auflösung mit der Bundespartei zu koordinieren und beim Innenministerium die Auflösung anzusuchen, wenn die Vo­r­aus­set­zung erfüllt ist.