=Einleitung=

Nachdem nun einige Monate am neuen Kommunikationskonzept gearbeitet wurde, ist es an der Zeit dem auch einen entsprechenden Rahmen zu geben. Es wurde eine Umfrage zu dem Thema gemacht, die Ergebnisse ausgewertet, Fehler und Wünsche identifiziert und im Rahmen eines Themenabends im Mumble auch besprochen. Um die Erkenntnisse nun auch greifen zu lassen, bedarf es einer Erweiterung der Bundesgeschäftsordnung (BGO). Es soll ein eigenes Regelwerk "Kommunikationskonzept" erstelt werden, das in Folge von der AG Inneres oder einer gleichbaren AG auch überarbeitet werden kann und per EBV, Liquid oder BGV dann bestätigt werden muss.

Da sowohl '''BGO''' wie das '''Regelwerk''' beschlossen werden muss, wird hier der Einfachheit über '''beides abgestimmt''', da BGO eh mehr Zustimmung braucht als ein direkter sonstiger Beschluss und ein Regelwerk ohne Verankerung in der BGO sinnlos wäre.

==BGO Antrag konkret:==

Die BGO wird um §21 erweitert:

'''§21 Kommunikationskonzept'''

(1) die Kommunikation der Piratenpartei Österreichs ist nach den jeweiligen Gegebenheiten im Regelwerk "Kommunikationskonzept" nach folgenden Gesichtspunkten geregelt: Technische Machbarkeit, Praktikabilität, Kosten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, die Anteilnahme möglichst niederschwellig zu halten, größtmögliche Inklusion herzustellen und den aktuellen Sicherheitsstandards zu genügen. Open-Source Lösungen sind proprietären Lösungen vorzuziehen. Die AG Inneres & AG Technik verwalten, beraten und machen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Die AG Außenvertretung ist neben dem BV für die Kommunikation nach außen zuständig.

(2) Für die Erstellung, Wartung, Administration und ggf. Löschung von Kanälen, Gruppen, Räumen etc. ist die Bundesgeschäftsführung zuständig. Sie kann Moderatoren benennen, die als Teil der AG Inneres spefizische Aufgaben übernehmen. Ausnahmen gibt es für AGs, die grundsätzlich autonom sind und für Kanäle der Organe, die sich selbst verwalten. Jedenfalls ist die Bundesgeschäftsführung als Administrator analog BGO§20(5) einzusetzen.

(3) Im Kommunikationskonzept genannte Kanäle, Gruppen und Räume gelten als offizielle Kommunikationskanäle und sind daher allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Mitgliedschaften aufgrund von Organstellung oder AG Zugehörigkeit. Alle offiziellen Kanäle sind im Wiki der Piratenpartei Österreichs öffentlich zu machen und möglichst einfache Wege zur Partizipation einzurichten.

(4) Änderungen des Kommunikationskonzepts sind möglich durch: den erweiterten Bundesvorstand (EBV), Liquid-Feedback Regelwerk "sonstiger Beschluss", die Bundesgeneralversammlung (BGV).

(5) Landesorganisationen wird empfohlen, sich analog dem Bund einzurichten.

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=neues Regelwerk Kommunkationskonzept=

Das Regelwerk "Kommunkationskonzept" sei wie folgt beschlossen und im Wiki zu veröffentlichen:

'''Zielsetzung:'''

Ziel ist es die Kommunikation der Piratenpartei Österreichs transparenter und niederschwelliger zu machen. Dies ist aufgrund geheimer Gruppen, Verwendung bestimmter Dienste & Programme bis dato nicht in ausreichendem Umfang der Fall. Daher sollen offizielle Kanäle in Zukunft immer transparent öffentlich ausgeschrieben sein. Diese neuen Kommunikationswege sollen ab dann auch beibehalten und gepflegt, sprich administriert und moderiert werden.
 
Kernstück des Konzepts ist Neueinrichtung unserer internen Kommunikation über Riot.im. Ein eigener Server existiert bereits und sichert so, dass sensible Daten ausschließlich uns zugänglich sind und bleiben. Riot.im ist open-source und in Umfang und Funktionalität mit Programmen wie Telegram oder Skype vergleichbar. Mehr dazu: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Riot.im
 
==interne Kommunikation==
 
Folgende Räume sollen ab nun als offizielle Kanäle der Partei angelegt und gepflegt werden:
 
===Riot.im:===
 
1) öffentlich:
 
'''* Piratenlobby''' - Für alle Nichtmitglieder, Interessenten, Mitglieder.
Funktion: Anlaufstelle für alle, die mit der Partei in Kontakt treten wollen.
Dort trifft man auf (Organ-)Mitglieder und es finden Diskussionen zu allen von den
Teilnehmern gewünschten Themen statt. Der Kanal wird auch im öffentlichen Raumverzeichnis gelistet. Von dort sollen technisch nicht so versierte Mitglieder auch in die für sie interessanten bzw sie betreffenden Gruppen eingeladen werden. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt auch nach Abmahnung weiter stört.

'''* ppAT_international''' - Für alle Nichtmitglieder, Interessenten, Mitglieder.
Funktion: internationaler Kanal, vorzugsweise in englischer Sprache, um eine bessere Vernetzung mit anderen PPs zu erleichtern.
Der Kanal wird im öffentlichen Raumverzeichnis gelistet. Von dort sollen technisch nicht so versierte Mitglieder auch in die für sie interessanten bzw sie betreffenden Gruppen eingeladen werden. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt auch nach Abmahnung weiter stört.
 
2) für Mitglieder:
 
'''* ppAT_Smalltalk''' - Teilnehmer sind alle Mitglieder der ppAT, die nichtpolitische Themen aller Art diskutieren wollen. Aufgenommen werden können auch Mitglieder
anderer nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien. Die Gruppe moderiert sich selbst. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt stört oder seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs nicht erneuert.
 
'''* ppAT_Politik''' - Teilnehmer sind alle Mitglieder, die politische Themen aller Art diskutieren wollen. Aufgenommen werden können auch Mitglieder anderer  nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien. Die Gruppe moderiert sich selbst. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt stört, absichtlich nicht zu aktuell besprochenen Themen beiträgt oder seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs nicht erneuert.
 
für Organe:
 
'''* ppAT_EBV''' - Teilnehmer sind alle Organmitglieder des EBV sowie Ehemalige.
Funktion: allgemeine Kommunikation und Vernetzung untereinander, insbesondere Absprache von kurzfristigen Vorgehensweisen - zB, wenn Fragen aufkommen, wie man allgemeine administratorische Abläufe handhabt oder wie man sich bei kurzfristigen Interviewanfragen positioniert, bei denen es um Themen geht, die nicht eindeutig aus dem Programm herzuleiten sind. 
 
'''* ppAT_BGF''' - Teilnehmer sind alle Organmitglieder der BGF sowie Ehemalige.
Funktion: allgemeine Kommunikation und Vernetzung untereinander, insbesondere Absprache von kurzfristigen Vorgehensweisen - zB wenn Rechnungen nicht gefunden werden, Buchungen nicht zugeordnet werden können, es Anfragen von Mitgliedern gibt, die besprochen werden müssen.
 
Für AGs:
 
AGs sind grundsätzlich autonom und verwalten sich selbst. Es wird jedoch empfohlen für jede AG einen Raum in Form von "ppAT_AG_name" anzulegen und analog BGO§20(5) die BGF als Administrator einzusetzen sowie die Räume auch im Wiki offen zu legen. Die drei dem BV angeschlossenen AGs werden von den jeweiligen Leitern, dem BV & der BGF moderiert und gliedern sich wie folgt:
 
'''* ppAT_AG_Außenvertretung'''

'''* ppAT_AG_Strategie'''

'''* ppAT_AG_Inneres'''
 
alle Räume werden innerhalb der BGF vererbt und sind im Zweifelsfall von ihr zu verwalten, zu administrieren und ggf. auch wieder zu löschen. Alle Räume in '''Telegram''' mit Ausnahme der Piratenlobby werden archiviert und danach gelöscht / verlassen.
 
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==Social Media==
Die Bespielung der SocialMedia Accounts der ppAT obliegt der AG Außenvertretung, kann aber auf den jeweiligen Plattformen um Interessenten und verdiente Personen erweitert werden.
 
'''Facebook:'''
 
Jede aktive LO/LP sowie der Bund soll eine aktiv bespielte Seite betreiben. Ist das personell oder inhaltlich nicht möglich oder sinnvoll, sollen diese Seiten in die Bundesseite übernommen werden.
 
'''Gruppen auf Facebook:'''
 
'''* ppAT_Koordination''': geheim / Zutritt nur auf Einladung
Funktion: Koordination der Facebook Seiten der Piratenparteien, insbesondere der BundesFBSeite. Hier werden Postings auf der FB-Seite erarbeitet, besprochen und abgestimmt. Zur Teilnahme berechtigt sind die Mitglieder des EBV - zudem können an einer Mitarbeit interessierte Mitglieder, Mitglieder anderer nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien hinzugezogen werden. Der BV kann, als das für die
Außenvertretung verantwortliche Organ, den Teilnehmerkreis jederzeit anpassen. Die FB Seiten selbst sowie die Koordinations-Gruppe werden von der BGF administriert.
 
'''Facebook-Landesseiten''', die rege bespielt werden, können und sollen auch eigene Koordinationsgruppen betreiben. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die BGF dort Adminrechte hat, um die Gruppen ggf. auch wieder abwickeln zu können.
 
Ansonsten sind keine weiteren Aktivitäten von der Piratenpartei Österreichs auf Facebook geplant.
 
Youtube, Google+, Twitter, ....
Zwar unterhält die ppAT eigene Kanäle bzw Profile, aber diese werden eher sporadisch bespielt. Jedenfalls ist die AG Außenvertretung dazu angehalten, diese Kanäle stärker auszubauen und mit interessanten Inhalten zu füllen. Wie immer ist auch jedenfalls die BGF als Administrator einzusetzen.
 
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==Allgemeines für die Onlinegruppen:==
 
1.) Die Bundesgeschäftsführung (BGF) ist für die Herstellung, Aufrechterhaltung und Administration der Kanäle zuständig. Sie kann diese Aufgaben nach eigenem Ermessen an andere Parteimitglieder oder LO/LPs delegieren, bzw. diese Delegationen wieder aufheben.
 
2.) Bei Bedarf ist die Anzahl der Kanäle später zu erweitern - zB, wenn eine Crew, AG oder eine LO/LP einen Kanal für ihre Gruppenmitglieder wünscht.
 
3.) In allen Kanälen / Gruppen / Profilen sind der BGF Adminrechte einzuräumen. Vorsicht: Rechte sind nicht immer vollständig übertragbar zB in Telegram. Dort sind die Kanäle von der BGF einzurichten! Damit wird vermieden, dass Kanäle verwaisen, zu denen dann im schlechtesten Fall niemand mehr Zugang hätte oder dass Parteikanäle in fremde Hände gelangen und sich dann verselbstständigen. Inhaltlich hat die BGF keinen Auftrag und lediglich kontrollierenden Charakter.
 
4.) Der Ausschluss von Mitgliedern aus Gruppen / Kanälen wegen störenden Verhaltens ist dann möglich, wenn wiederholt in beleidigender oder herabwürdigender Weise gegen andere Gruppenmitglieder ad personam agiert oder die Diskussionskultur in sonstiger nachhaltiger Weise massiv gestört wird. Der Ausschluß kann nur durch die BGF erfolgen oder durch die von ihr beauftragten Administratoren. Ausschlüsse sind zu begründen und der BGF zu melden. Anderweitige Regelungen können nur in den AGs, die grundsätzlich selbstverwaltend sind, getroffen werden. Einzige Ausnahme sind die dem BV angeschlossenen AGs, in der auch der BV direkt eingreifen kann und soll. Gegen Ausschlüsse kann beim Bundesschiedsgericht Einspruch erhoben werden.
 
==Transparenz:==
 
Alle offiziellen Kanäle der Piratenpartei Österreichs müssen im Wiki veröffentlicht werden. Neumitglieder sollen sofort einen Verweis auf diese Seite automatisiert zugeschickt bekommen. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/%C3%9Cbersicht
 
Das Anlegen neuer Kanäle ist laut dem im Regelwerk Kommunikationskonzept definiert Regeln vorzunehmen. Anders zustande gekommene Gruppen, Räume oder Kanäle können niemals offizielle Kanäle der Partei sein und sind daher nicht Teil der Piratenpartei Österreichs.