= Antrag: =
= Wir beschließen, dass jene jüngst mitteles einem Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandsgremiums aufgelösten Landesorganisationen wieder hergestellt werden. =
= Wir erklären den diesbezüglichen EBV-Beschluss welcher die Auflösung der Landesorganisationen für null und nichtig.=
= Wir ermuntern die Mitglieder der jeweiligen Landesorganisationen zur umgehenden Organisation und Abhaltung einer Landesgenerellversammlung betreffend der Wahl von Landesgremienorganen.=
= Wir stellen es den Mitgliedern der betroffenen Landesorganisationen frei, auch eine Landespartei zu gründen. =
= Wir „verpflichten“ die – neu gewählten – Bundesorganen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit jenen von den jüngst aufgelösten Landesorganisationen betroffenen Mitgliedern und zukünftigen Landesorganen zur unmittelbaren Wiederetablierung von Organisationen der Piraten in den Bundesländern. =


'''Begründungen''':
* Im Falle eines '''Antritts zur Nationalratswahl''', sind jene mit Landesorganisationen verbunden Kosten (u.a. Kontoführungskosten) vernachlässigbar gering.
* Im Falle eines '''Antritts zur Nationalratswahl''', benötigt die PPö bundesweit über funktionierende Landesorganisationen bzw. Landesparteien.
* Eine Wiederbelegung von Landesorganisationen könnte die '''Mitwirkungsbereitschaft''' als auch die Mitglieder'''motivation''' wohl mehr erhöhen, als die Auflösung von Landesorganisationen.
* Eine Auflösung der Landesorganisationen war nicht zwingend erforderlich, da „kein Gefahr in Verzug“ gegeben war.
* '''Ohne bundesweiter Struktur''',''' ohne bundesweit engagierter Mitglieder''', wird kein ordentlicher Wahlkampf, einschließlich des mühevollen '''Sammelns von Unterstützungserklärungen''' machbar sein. Denn: Jene Mitglieder welche mittels EBV-Beschluss ihrer Landesorganisation „beraubt“ worden sind, werden aufgrund diesen Beschlusses eher geneigt sein, sich im Rahmen der Nationalratswahl2017 nicht für die PPö zu engagieren; Grundsatzfrage: Warum sollten sich diese Mitglieder engagieren, wenn sie ihrer (primären) „Basisorganisation“ „beraubt“ worden sind?
* Es macht keinen oder nur einen sehr geringen Sinn in '''Bundesländern zur Wahl anzutreten''', wenn man in diesen Bundesländern vorab der Nationalratswahl die Landesorganisationen auflöst.


'''Anmerkung''':
* Die Gründung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien hat meines Erachtens nur Sinn, wenn jene in diesem Bundesland lebende (engagierende) Mitglieder gewillt sind. Eine Gründung allein mittels Bundesparteibeschluss bzw. Bundesbasisbeschluss (bei LO´s) macht keinen Sinn, wenn die Mitglieder Vorort nicht eingebunden werden. Die Mitglieder vor Ort sollen das Zepter des Aktionismus innehaben und von den Bundesorganen unterstützt werden.
* Eine Bundesgerallversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der PPö. Folglich können die bundesweiten Mitglieder, den EBV-Beschluss aufhaben.