Beschluss:

In - §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder - der Satzung wird ein Punkt (11) eingefügt:

„Jedes Mitglied ist bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres Mitglied der Crew „Junge PiratInnen“.“

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (2), folgendermaßen ergänzt:

"Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF, dem durch die Crew JungePiratInnen entsandten Jugendrat (JR) und dem LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben."

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:

"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein - § 7a Erweiterter Bundesvorstand - eingefügt:

'''(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien.

(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren.'''

In - §17 Crews - der Bundesgeschäftsordnung wird ein Punkt (13) eingefügt:

„Die Crew „Junge PiratInnen“ besteht kraft Satzung.“
 

Begründung:

Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen.

Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen.

Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.

Um für junge Menschen attraktiv zu sein, ist es wichtig, dass junge Menschen innerhalb der Partei einen Freiraum genießen, in dem sie ihre Anliegen unter gleichaltrigen besprechen und formulieren können und der für die sogenannten Erwachsenen tabu ist. Eine Partei, die zukunftsfähig sein will, kann auf einen solchen Freiraum, als Experimentierfeld für die ersten politischen Schritte, nicht verzichten.

Da uns ein solcher Freiraum, nachdem es die Jungen PiratInnen nun nicht mehr gibt, fehlt, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir ihn schaffen.

Die unkomplizierteste Lösung dürfte es sein, eine Crew für junge PiratInnen vorzusehen, der kraft Satzung alle PiratInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr angehören und die auch Nichtmitgliedern der Piratenpartei offen steht. Ob die jungen PiratInnen diese Crew mit leben erfüllen, wie sie sich verwaltet – ob und was jede/r Einzelne daraus macht, liegt im Ermessen eines jeden Mitglieds der Crew selbst.

Es reicht aber nicht allein, einen Freiraum zu schaffen. Wer sich bereit fühlt, soll auch einen Teil der Verantwortung in der Partei übernehmen können und die Sicht der Jungen PiratInnen in den EBV einfließen lassen – dazu braucht es Sitz und Stimme im EBV. So macht es Sinn, wenn die Jungen Piraten nach ihren eigenen Regeln einen Jugendrat (JR) in den EBV entsenden, mit den selben Rechten und Pflichten im EBV, wie sie die anderen Mitglieder des Organs haben.