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Die Piratenpartei Österreichs unterstützt das neue [http://frauenvolksbegehren.at/forderungen/ Frauenvolksbegehren]:


==Politische	Teilhabe	und	öffentlicher	Raum==
Die	Berücksichtigung	unterschiedlicher	Bedürfnisse	und	Lebensumstände	sind	zentrale	
Themen	für	eine	alltags- und	frauengerechte	Teilhabe	in	der	Politik,	wie	auch	im	
öffentlichen	Raum.

'''1. Mit	dabei	statt	mit	gemeint	'''

Wo	politische	Entscheidungen	getroffen	werden,	müssen	Frauen*	gleichermaßen	an	
Entscheidungsprozessen	beteiligt	sein.	Die	Parteienförderung	soll	daher	gestaffelt	
ausbezahlt	werden,	wobei	der	Höchstbetrag	an	die	Beteiligung	von	50	%	Frauen*	in	
gewählten	Positionen	aller	Gremien	geknüpft	wird.	Gleiches	soll	auch	für	die	Klubförderung	
gelten.

'''2. Frauen*	auf	allen	Ebenen	'''

Wir	fordern	eine	50-prozentige	Frauen*quote	in	Leitungsgremien	staatlicher	und	
börsennotierter	Unternehmen	und	entsprechender	Sanktionen	bei	Nicht-Einhaltung.
Bei	Nichtbeachtung	oder	Nichterfüllung	der	Geschlechterquote	bei	neu	zu	besetzenden	
Aufsichtsratsplätzen	wird	die	Wahl	aufgrund	der	Quotenwidrigkeit	für	nichtig	erklärt	und	
die	Posten	bleiben	unbesetzt.	Sollte	demnach	keine	Frau*	nominiert	werden,	muss	das	
Kontrollgremium	verkleinert	werden.

'''3. Raus	aus	der	Rosa-Blau-Falle	'''

Wir	fordern	vielfältige	Buben*-,	Mädchen*- und	Geschlechterbilder.	Jedes	Kind	hat	ein	Recht	
auf	Entfaltung	der	eigenen	Potentiale,	ohne	konstruierte	Geschlechterstereotypen.
Bildung	und	Lehrmaterialen	auf	allen	Ebenen	müssen	frei	sein	von	sexistischen	und	
homofeindlichen	Beispielen.	Pädagoginnen	und	Pädagogen	in	allen	Einrichtungen	benötigen	
für	die	Arbeit	mit	Kindern	und	Jugendlichen	einen	geschlechtersensiblen	Blick,	daher	
fordern	wir	eine	Reformierung	der	pädagogischen	Ausbildung	im	Sinne	einer	kritischen	und	
queeren	Pädagogik.

'''4.	 Dabei	von	Anfang	an'''

Wir	fordern	durchgängige	Angebote	und	einen	niederschwelligen	Zugang	zu	Beratung,	
Kompetenzfeststellung	und	Kinderbetreuung	für	asylsuchende	Frauen*	und	die	Möglichkeit,	
schon	während	des	Spracherwerbs	einer	Beschäftigung	nachgehen	zu	können.	Für	die	
Verwirklichung	dieses	Prozesses	sollten	verschiedene	Träger	in	der	Flüchtlingsarbeit	und	
andere	relevante	Akteure,	wie	etwa	das	AMS,	zusammenarbeiten.	
Frauen*	sollen	vor	allem	über	den	Ablauf	des	Asylverfahrens	und	die	Möglichkeit	informiert	
werden,	unabhängig	von	ihrem	Ehemann	einen	Asylantrag	stellen	zu	können.

'''5.	 Wertgeschätzt	statt	plakatiert'''

Um	den	öffentlichen	Raum	Frauen*	gegenü ber	wertschä tzend	zu	gestalten	und	medial	
konstruierte	Rollen- und	Geschlechterbilder	aufzubrechen,	fordern	wir	ein	Verbot	
sexualisierter	Werbung	ohne	Produktbezug	sowie	von	Produkten,	Werbeinhalten	und	
Marketingstrategien,	die	Mädchen*	oder	Buben*	eine	limitierende	Geschlechterrolle	
zuweisen.


==Arbeit	und	Wirtschaft==

Von	Frauen*	geleistete	Arbeit	bildet	das	Rückgrat	unserer	Gesellschaft,	dennoch	findet	sie	
meist	unbezahlt	und	unterbewertet	statt.	Wir	stehen	für	eine	grundlegende	Neubewertung	
von	Arbeit	im	privaten,	öffentlichen	und	unternehmerischen	Rahmen,	sowie	die	damit	
einhergehende	ökonomische	Unabhängigkeit	und	soziale	Absicherung	aller	Frauen*.	
6. Jede	Arbeit	hat	ihren	Wert	
Vom	Gehalt	sollen	alle	leben	können.	Daher	fordern	wir	einen	gesetzlichen	Mindestlohn	von	
EUR	1.750,- brutto.

'''7. Umverteilt	statt	unbezahlt	'''

Aufgrund	des	hohen	Frauen*anteils	bei	Teilzeitbeschäftigung	und	zur	gerechteren	
Aufteilung	von	unbezahlter	Arbeit	zwischen	beiden	Partner_innen	fordern	wir	eine	
Arbeitszeitverkürzung	auf	30	Stunden	pro	Woche.

'''8. Gleicher	Lohn	für	gleiche	Arbeit	'''

Die	Einkommensschere	muss	durch	Maßnahmen	wie	Einkommensberichte,	die	neue	
Kriterien	und	Standards	enthalten,	geschlossen	werden.	Darin	sollen	Prämien,	Zulagen,	
Pauschalen,	Überstunden,	die	Unterscheidung	zwischen	Teil- und	Vollzeit	und	die	
prozentuale	Angabe	von	Entgeltdifferenzen	sichtbar	gemacht	werden.	

'''9. Ökonomische	Unabhängigkeit	ist	kein	Luxus	'''

Die	Höhe	der	Berechnung	der	Notstandshilfe	und	der	Mindestsicherung	der	Länder	erfolgt	
individuell.	Das	Einkommen	der	Partnerin	oder	des	Partners	darf	nicht hinzugerechnet	
werden	und	darf	den	Anspruch	daher	nicht	schmälern.	
Selbiges	soll	auch	für	die	Ausgleichszulage	der	Pensionen	gelten.

'''10. Menschliche	Bedingungen	für	menschliche	Pflege	'''

Wir	fordern	die	Einstufung	der	24-Stunden-Betreuung	als	unselbstständige	Arbeit	und	
damit	die	Anerkennung	geltenden	Arbeits- und	Sozialrechts,	wie	etwa	eine	Bezahlung	nach	
geltendem	Kollektivvertrag	für	Pflege- und	Betreuungskräfte,	Arbeitnehmer_innenschutz	
und	gewerkschaftliche	Interessenvertretung.


==Familie	und	Gesundheit==

Frauen*	sind	oft	durch	Betreuungstätigkeiten,	Beruf,	Verhütung	und	Haushalt	mehrfach	
belastet.	Das	müssen	wir	ändern:	Die	Verantwortung	für	die	nächste	Generation	
übernehmen	wir	gleichberechtigt	und	solidarisch.	
11. Jedes	Kind	hat	seinen	Platz	
Jedes	Kind	hat	nach	Ablauf	der	Mutterschutzfrist	einen	Rechtsanspruch	auf	ganztägige,	
kostenlose,	flächendeckende,	qualitativ	hochwertige	Betreuung.	

'''12.	 Selbstständig	durch	die	Karenz'''

Um erfolgreiches	Unternehmer_innentum	zu	fördern	und	adäquat	auf	Herausforderungen	
hinsichtlich	Vereinbarkeit	für	Personen	in	Selbstständigkeit	zu	reagieren,	fordern	wir	eine	
Aussetzung	der	SVA	Pflichtversicherungsbeiträge	für	alle	Selbstständigen,	die	
Kinderbetreuungsgeld	beziehen.	Eine	überinstitutionelle	Beratungsstelle	soll	Informationen	
und	unterschiedliche	Modelle	gebündelt	zur	Verfügung	stellen,	um	eine	optimale	
Vereinbarkeit	zu	garantieren.

'''13. Gleiches	Recht	für	alle	Kinder	'''

Der	Anspruch	auf	den	Unterhaltsvorschuss	besteht	in	der	Höhe	der	Regelbedarfssätze	und	
wird	an	die	Dauer	des	Bezugs	von	Familienbeihilfe	bei	sofortiger	Streichung	der	§	UVG	16	
und	§	UVG	19	gekoppelt.

'''14. Selbstbestimmt	statt	fremdgesteuert	'''

Für	Mädchen*	und	Frauen*	soll	bundesweit	eine	kostenlose,	anonyme	Beratung	sowie	ein	
kostenloser,	anonymer	Zugang	zu	Verhütungsmitteln,	Schwangerschaftstests	und	zu	
rechtlich	zulässigem	Schwangerschaftsabbruch	ermöglicht	werden.
Der	Zugang	soll	an	zumindest	einer	öffentlichen	Krankenanstalt	pro	Bundesland	und	bei	
Frauenärztinnen	und	Frauenärzten	möglich	sein.

'''15. Sicher	leben	– sicher	wohnen	'''

Gewaltschutzzentren	und	Frauen*häuser	sollen	bundesweit	ausgebaut	und	deren	staatliche	
Finanzierung	für	Gewaltprävention	jährlich	auf	EUR	210	Millionen	erhöht	werden,	um	der	
bereits	ratifizierten	Istanbul	Konvention	zu	entsprechen.	Der	Zugang	zu	Frauen*häusern	für	
asylsuchende	Frauen*	und	Frauen*	mit	prekärem	Aufenthaltsstatus	soll	sichergestellt	
werden.