gemäß BV Beschluss vom 10.01.2017 wird hiermit die Änderung der Satzung zur Schaffung der Möglichkeit der Inaktivstellung von kleinen, nichtsatzungskonform agierenden oder verwaisten LOs / LPs eingebracht. Die Satzungsänderung ist als sinnvolle Ergänzung zu INI 6590 zu verstehen:

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6950.html


§ 13. Landesorganisationen (2) der Satzung lautetet bisher:

„Die Gründung und Auflösung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“ Dieser Satz wird, wie folgt, ergänzt: „Die Gründung / Reaktivierung und Auflösung / Inaktivstellung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“