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§3 Einberufung der Bundesgeneralversammlung

(1) Das einberufende Organ hat allen LOs sowie den Mitgliedern mindestens acht Wochen vor der geplanten Abhaltung der BGV den Wunschtermin mitzuteilen. Außerdem muss, so nicht vorhanden, eine AG BGV gegründet werden, die die Planung übernimmt und eine vorläufige Tagesordnung erstellt.

(2) Landesorganisationen und Crews können '''binnen 14 Tagen''' ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Basismeinung (etwa via Meinungsbildern gemäß der LDO), spätestens jedoch '''fünf Wochen''' vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung. Wenn keine Bewerbung eingereicht wurde, hat das einberufende Organ eine Landesorganisation auszuwählen. Bei der Entscheidung sollen speziell vorangegangene Bundesgeneralversammlungen berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.

(3) Die Entscheidung ist '''[...]''' allen Mitgliedern unter Beilage der vorläufigen Tagesordnung sofort mitzuteilen.

(4) Ab der offiziellen Mitteilung des Tagungsortes können alle stimmberechtigten Mitglieder Anträge sowie Kandidaturen für zu wählende Parteiämter stellen, die an die AG BGV zu richten sind.

(5) Anträge sind bis spätestens zwei Wochen vor der BGV zu stellen. '''[.....]''' Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen wo sinnvoll im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.

(6) Kandidaturen sind bis zwei Wochen vor der BGV möglich. '''[.......]''' Im Falle einer spontanen Abwahl sind Kandidaturen auch auf der BGV selbst noch möglich.

'''(7) Kandidaten müssen sich auf der BGV den Anwesenden mündlich vorstellen, wobei sie dabei nicht unbedingt physisch anwesend sein müssen. Ohne mündliche Vorstellung verfällt die Kandidatur.'''

'''[...(8)...]'''

(8) Die AG BGV '''oder der jeweilige Landesvorstand''' hat aus den eingereichten Anträgen bis drei Wochen vor der BGV eine Tagesordnung für eine maximal zweitägige BGV zu erstellen und mit der regulären Einladung auszusenden. '''[....]'''

(9) Fristen beziehen sich auf den ersten Tag der BGV um 0 Uhr.