kein solcher Beschluss.
Das SG hat bereits ganz klar diese Kompetenz und es gibt keinen Grund einen "Verhaltenskatalog" einführen zu wollen, wenn es
A) keinen konkreten Anlass, also zB klares Fehlverhalten eines Mitglieds, dazu gibt → SG B) das SG ohnehin nicht von seiner Kompetenz gebrauch macht → BGV C) dem Grundsatz "möglichst wenig Verbote" klar widerspricht.
Und außerdem sind wir keine Sekte, wo jedes "Fehlverhalten" abgestraft werden muss. Ich mein WTF?!