Nachdem eine '''Mitgliedschaft bei den Piraten''', aufgrund einer '''weiteren''' '''Mitgliedschaft''' als auch einem etwaigen '''Engagement''' bei einer '''anderen Politischen Partei''', Liste oder politischen Vereinigung, untersagt werden kann, ist eine sog. "'''Vereinbarkeit'''" '''nicht ausschließlich nur bei Ausschlussverfahren von Relevanz'''! Sondern eigentlich von grundlegender Bedeutung.


Begründung:


'''§ 4. (4)''': "Gründe für eine mögliche '''Verweigerung der Mitgliedschaft''' sind ausschließlich: '''Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder 
Gruppierungen''' ..... , '''die den Zielen oder Grundwerten der Piratenpartei grob zuwiderlaufen'''; .... "


Und damit, hier keine Willkür, darüber bestimmt, bei welchen Mitglied eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Partei (Liste, Organisation, Vereinigung) akzeptiert wird bzw. nicht akzeptiert wird, bzw. Neumitgliedern und auch Mitgliedern hier einen klaren Handlungsrahmen zu gegen, sind diese Meinungsbilder durchaus sinnvoll und zweckmässig!