Obwohl eine neue Schiedsgerichtsordung (SGO) beschlossen ist, soll der Ausschlussantrag gegen 0utput nach alter SGO weitergeführt werden. Die Anwendung einer neueren Satzung darf in Rahmen eines Verfahrens nicht nachteilig für den Antragsgegner sein. Das hat gegenüber einer Umsetzung der neuen SGO Vorrang.