Hiermit wird ein Antrag an die BGF gestellt, Kleinstbeträge (bis max 50€) auch per Privatrechnung auszahlbar zu machen. Auf der Rechnung ist ein Zeuge samt Kontaktmöglichkeit zu benennen, der nicht mit dem Rechnungssteller ident sein darf. Die BGF kann die Auszahlung mit Begründung ablehnen, hat hiermit aber die Möglichkeit ihr rechtskonform nachzukommen.

Begründung:

Wie schon zig-fach vorgefallen, werden Beträge, die eigentlich für die Partei ausgegeben werden, im Akutfall von Privatpersonen vorgestreckt. Insbesondere bei Veranstaltungen, technischen Gebrechen und dergleichen gibt es keine Möglichkeit an Parteigeld zu kommen, um rechtzeitig '''Notwendigkeiten''' zu bedienen. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht für alles immer, oft Tage später, noch eine Rechnung aufzufinden ist. Das führt dazu, dass Vorleistungen an Privatpersonen hängen bleiben. Dieser Zustand ist unhaltbar und den in Vorleistung tretenden Personen '''unzumutbar'''.

Ein Zeuge ist zu benennen, um Missbrauch zu verhindern. Gerade bei Veranstaltungen ist es ein Leichtes schnell einen Zweiten zu finden, der die Aufwendung bezeugen kann. Eine Ablehnung der Rechnung durch die BGF ist insofern wünschenswert, um unnötige Aufwendungen wie zB Taxifahrten, Essensrechnungen etc ggf. auch ablehnen zu können. Ein Selbstbedienungsladen ppat ist '''unbedingt''' zu vermeiden! Es geht lediglich darum, der BGF die Möglichkeit zu geben, berechtigte Zahlung auch rechtskonform abwickeln zu können und sich so die eigenen Mitglieder und deren Gutmütigkeit nicht zu vergraulen.