Nach erneuter „Aussage“ eines Mitglieds der PPÖ (ob Organfunktion oder nicht, sei bei diesem Meinungsbild zweitrangig), dass eine politische Forderung nach einen Austritt der Republik Österreich II. aus der EU, für die PPÖ untragbar ist, soll dieses Meinungsbild dies bestätigen oder widerlegen.
 

Allein das Bestreben der FPÖ für einen Austritt der Republik Österreich II. ist ein ausreichender Grund, um sämtliche Kooperationen mit der FPÖ generell auszuschließen

Die Forderung nach einem Austritt aus der EU, steht der Piratenpartei Österreichs diametral entgegen, und schließt folglich jegliche Zusammenarbeit auf Bundesebene als auch Landesebene aus.

Unabhängig sonstiger „Meinungsverschiedenheiten“welche zwischen der PPÖ bzw. der einzelnen Landesorganisationen und Landesparteien zur FPÖ bestehen, ist allein die FPÖ-Forderung nach einem EU-Austritt weder mit dem PP-Parteiprogramm noch mit dem Werten und Prinzipien der Piratenpartei unvereinbar.

Dieses Meinungsbild ist u.a. auch für die anstehende LGV (2016/2) der LO/LP-Wien von Bedeutung (Link: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-2/Anträge ; Anträge 6.1 und 6.2).

Darüber hinaus könnte auf diesen Meinungsbild auch ein „Beschlußantrag an den BV der PPÖ“ mit der Aufforderung sämtliche Kooperationen mit der FPÖ zu untersagen, erfolgen, solange diese Partei einen Austritt der Republik Österreich II. aus der EU befürwortet.