Die Mitglieder mögen beschließen, die Satzung wie folgt abzuändern: =Antrag= ==alt== § 10. (7) '''Die BGV kann beschließen''', den BV mit der BGF für eine Periode (bis zur nächsten Neuwahl) zusammenzulegen, wenn es weniger gewählte BGF-Mitglieder oder antretende Kandidatinnen als die Mindestanzahl an BGF-Mitgliedern gibt. Dabei werden die gewählten BGF-Mitglieder zu BV-Mitgliedern bzw. Kandidatinnen zur BGF-Wahl zu Kandidatinnen zur BV-Wahl. Die Rechte, Pflichten und Kernaufgaben der BGF gehen hiermit auf den BV über. ==neu== § 10. (7) '''Auf einer BGV oder gemäß der LDO kann beschlossen werden''', den BV mit der BGF für eine Periode (bis zur nächsten Neuwahl) zusammenzulegen, wenn es weniger gewählte BGF-Mitglieder oder antretende Kandidatinnen als die Mindestanzahl an BGF-Mitgliedern gibt. Dabei werden die gewählten BGF-Mitglieder zu BV-Mitgliedern bzw. Kandidatinnen zur BGF-Wahl zu Kandidatinnen zur BV-Wahl. Die Rechte, Pflichten und Kernaufgaben der BGF gehen hiermit auf den BV über. =Begründung= Mir ist erst auf der letzten BGV eingefallen, dass sich durch Rücktritte eine Situation ergeben kann in der man sowas per Liquid beschließen möchte.