LGV der PP-Wien möge jene bei der BGV getroffenen Entscheidung betreffend „Wien Andas“ nicht-respektieren und nicht-anerkennen und folglich, den Vertrag mit „Wien Andas“ nicht aufzukündigen.


= Antrag: Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die BGV Entscheidung bzw. der BGV Beschluss betreffend „Wien Andas“ nicht anzuerkennen und den Fall (PPÖ vs. PP-Wien (Wien Andas) an das Bundesschiedsgericht zu überantworten. =


Die LGV der PP-Wien beschließt die BGV-Entscheidung, bzw. den BGV-Beschluss betreffend „Wien Andas“ nicht respektieren und nicht anerkennen und folglich den Vertrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aufkündigen, sofern bei der LGV nicht der Wille zum Ausdruck gebracht wird, dem BGV-Beschluss zu akzeptieren. 


'''Begründung''':

Auch wenn Mitglieder der PP-Wien bei der Entscheidung betreffend „Wien Andas“ bei der BGV2016 anwesend waren und die Entscheidung zusammen mit den anderen Mitgliedern traf, unterliegt eine diesbezügliche Entscheidung, dem Vertragspartner PP-Wien.

Darüber hinaus erkennt die Piratenpartei Wien, die BGV-Entscheidung nicht an, da bei der BGV 2016 gerade mal 20 stimmberechtigte Mitglieder teilnahmen und dies weit unter der Hälfte der gesamten Anzahl an Mitgliedern der Piratenpartei Österreich liegen und folglich auch nicht unbedingt den Willen der „Mehrheit“ der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs entsprechen könnte.

Darum wird die Piratenpartei Wien, den BGV-Beschluss betreffend „Wien Andas“ nicht anerkennten, das Schiedsgericht mit dem Falle beauftragen und bis zum Urteil des internen Schiedsgericht den Vertrag fortbestehen lassen.