Die Mitgliederversammlung möge beschließen.

Beschluss

Die Bundesgeneralversammlung beschließt den BV und die BGF für eine Periode zusammen zu legen, weil es zu wenige BGF Kandidaten bzw. schon gewählte BGF Mitglieder gibt.

Begründung

Der zu erwartende Kandidatenmangel und Ergebnis des Meindungsbildes i5467: BGF und BV zusammenlegen, falls KandidatInnenmangel herrscht.