Die BGV möge beschließen das die Piratenpartei einem Wahlbündnis nur dann zustimmen kann, wenn die Basis mit mindestens 90% Zustimmung über das Bündnis abgestimmt hat. Dies soll in der Satzung und Geschäftsordnung festgehalten werden.
Die BGV möge beschließen das die Piratenpartei einem Wahlbündnis nur dann zustimmen kann, wenn die Basis mit mindestens 90% Zustimmung über das Bündnis abgestimmt hat. Dies soll in der Satzung und Geschäftsordnung festgehalten werden.