Antrag: Die Piratenpartei beschließt, den Misstrauensantrag gegen thomas.boehm gem. § 3 (4) der LDO offline und geheim durchzuführen. "Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht." Begründung: 1. Abstimmung offline und geheim notwendig. 2. 26 "Liquidstimmen" (incl. Delegationen) sind, in anbedracht dessen, dass thomas.boehm mit 93% in der Akzeptanz auf der letzten BGV gewählt wurde nicht repräsentativ für den Basiswillen der Partei. 3. Die BGF wäre nach Ausscheiden von thomas.boehm gem. §10 (2) der Satzungen handlungsunfähig.