Unsere Organe dürfen privat jeder Gesinnung nachgehen sofern sie ihre Privatmeinung von der Parteimeinung trennen können.
Das heißt auch Verschwörungstheoretiker oder Nazis dürfen bei uns ungehindert Bundesvorstände werden.
Unsere Organe dürfen privat jeder Gesinnung nachgehen sofern sie ihre Privatmeinung von der Parteimeinung trennen können.
Das heißt auch Verschwörungstheoretiker oder Nazis dürfen bei uns ungehindert Bundesvorstände werden.