Antrag: 2 bis 3 LGV/Jahr

Es möge innerhalb eines Jahres beschlossen werden, sich die einzelnen Landesorganisationen der Piratenpartei Österreich bzw. die einzelnen Landesparteien, mindestens 2 mal, doch wenn möglich 3 mal pro Jahr eine LGV einberufen und abhalten.

Dabei soll sich lediglich eine LGV mit dem Fassen (Beschließen) von Beschlüssen hinsichtlich Landeswahlprogramm“ und parteipolitische Schwerpunkte befassen, die Anderen LGVs sollen der internen Abstimmungen und Koordinierungen dienen.

Diese LGV sind auch zu sog. „Wahlzeiten“ und trotz „Wahlbündnissen“ abzuhalten, um gerade zu Zeiten von sog. „Wahlbündnissen“ die Organisation und Arbeitsfähigkeit der Landesparteien zu gewährleisten.
 

Begründung

Dadurch soll eine bessere interne Abstimmung hinsichtlich der Aufbereitung und Umsetzung von Themen, Projekte und Initiativen ermöglicht werden.

Darüber hinaus, könnte dadurch die interne-Kommunikation, sowohl auf Landesebene selbst, als auch insbesondere zwischen den einzelnen Landesorganisationen (Landesparteien) sowie mit der Piratenpartei Österreichs verbessert werden.