Religionen
Transparenz
Kirchenbeitragsstreiks
1.) Anerkannte Kirchen bzw. ihre Kirchenbeitragstellen haben einmal jährlich offiziellen Stellen (wie z.B. der Statistik Austria) die Anzahl der kirchenbeitragstreikenden Mitglieder bekanntzugeben. Als "kirchenbeitragsstreikend" gilt ein Kirchenmitglied genau dann, wenn es seiner Kirche bzw. deren Beitragstelle den Beitragstreik kundmacht.
2.) Die Statistik Austria hat für kirchenbeitragsstreikende Kirchenmitglieder eine bzw. mehrere eigene Kategorien (für jede anerkannte Kirche eine) einzuführen.
3.) Bei Volksbefragungen ist in Bezug auf Religionszugehörigkeit die Differenzierungsmöglichkeit "treu" versus "distanziert" oder eine ähnliche vorzusehen.
Begründung
Wenn kirchenbeitragstreikende Mitglieder von den Kirchen verschwiegen werden, so entsteht dadurch ein falsches Bild in der Öffentlichkeit, insofern als die Kirchen stärker an treuen Kernmitgliedern erscheinen, als sie tatsächlich sind.
Als der Transparenz verpflichtete Partei passt es gut zur PPÖ, Transparenz in diesem Bereich einzufordern.
Kirchenbeitragsstreiks sind oft Folge von informeller Exkommunikation oder innerer Emigration.