Am 15.05.2014 habe ich einen Dringlichen Antrag („Maßnahmen zur Lärmbekämpfung“) gestellt, welcher mehrheitlich angenommen wurde. 
In der Beantwortung durch unseren Herrn Bürgermeister erfahren wir u.a., dass seit Ende 2012 das neue Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 StVAG in Kraft getreten ist. Demzufolge fallen der Landespolizeidirektion (LPD) weitgehend nur mehr Überwachungstätigkeiten zu. Gleichzeitig funktioniere „das Zusammenspiel hinsichtlich Überprüfung, Anzeige und Strafmaßnahmen zwischen LPD und Magistrat sehr gut“.

Dem gegenüber steht aber nach wie vor der Leidensdruck zahlreicher Anrainerinnen und Anrainer, wie nicht nur ein Artikel der Kleinen Zeitung vom 11.05.2015 (AnrainerInnenbeschwerden anlässlich des „Lendwirbel“) zeigt, sondern auch die zahlreichen Beschwerden betreffend Lärmbelästigung, welche von betroffenen BürgerInnen an mich herangetragen werden. Man beklagt sich wegen der vielen Veranstaltungen im Freien, sagt, dass man sich vor dem Sommer geradezu fürchtet bzw. sich sogar einen verregneten Sommer wünscht, damit die Freiluft-Veranstaltungen möglichst ins Wasser fallen.
Besonders gefürchtet sind Lautstärke, Dauer der Veranstaltungen und wummernde Bässe!

Wegen der begrenzten Handlungsfähigkeit der Polizei fühlen sich viele Menschen hilflos und ausgeliefert und haben teilweise resigniert, indem sie auf telefonische Beschwerden verzichten.

Sicherlich geht es uns allen nicht um generelle Veranstaltungsverbote. 
Bei ernsthafter Anerkennung der Problematik braucht es aber jedenfalls eine politische Willenserklärung, sich des Sicherheits- und Gesundheitsrisikos Lärm zum Wohle der Menschen in Ballungszentren auch tatsächlich anzunehmen. Allerdings ist auch ein mehrheitlich angenommener Antrag ohne Konsequenzen nicht überzeugend - letztlich auch für die, die über ihn abgestimmt haben.

Nach meiner Vorstellung sollte ein neues Konzept, also eine Art Verfahrensregel, durch übergreifende Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen auch unter BürgerInnenbeteiligung (Interessensausgleich, denn Befindlichkeit kann nur erfragt werden!) zustande kommen. 

Im Sinne des Gedankens, dass bei steigenden Anforderungen und Belastungen auch ausreichend Erholung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt gegeben sein muss, stelle ich seitens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden

Dringlichen Antrag
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

=Die Grazer „Richtlinie für die Erteilung der Zustimmung zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen“ ist zu überarbeiten. Im neuen Konzept müssen folgende Punkte besondere Beachtung finden:=

=•	Evaluierung der Plätze – wie viele Veranstaltungen vertragen die jeweiligen Plätze überhaupt? Häufigkeit der Veranstaltungen pro Platz darf ein verträgliches Maß nicht überschreiten! Wahrung des Platz- und Freiraumcharakters und Einbeziehung der Betroffenen!= 

=•	Schallpegeltechnische Grenzwerte festlegen – mittels Schallausbreitungsberechnungen Modelle schaffen (wie hoch ist der Pegel, der beim Fenster des Anwohners ankommt!?).=

=•	Transparente Vorgehensweise – Behörden müssen Unterlagen (Aufzeichnungen, Vergleiche, Grenzwertüberschreitungen, Beanstandungen, Konsequenzen) veröffentlichen. Ebenso müssen die Daten der Behörden allgemein zugänglich sein, sodass Betroffene Anwohner Experten beiziehen können.=