am 13.03.2013 um 17:36:21 Uhr
Jede(r) sollte "seine" 4 oder 5 Arbeitstage an beliebigen Tagen absolvieren können
und es ist unwichtig, ob das freie Wochenende von Fr-So oder von Di-Do stattfindet. ABER wichtig(er) ist es, dass 50% Überstundenzuschlag (über die (fix) vereinbarte TagesArbeitsZeit hinaus, bis 22h) beibehalten wird -- und nicht wie in Deutschland irgendwann auf 15% (!) fällt -- und dass 100% Überstundenzuschlag (über die (fix) vereinbarte TagesArbeitsZeit hinaus, nach 22h und an den vereinbarten "Wochenend"tagen") beibehalten wird -- und nicht wie in Deutschland irgendwann auf 50% (!) fällt.
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
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