Warum der Beschluss absolut sinnvoll ist
am 09.10.2013 um 11:41:33 Uhr
  1. Der Mitgliedsbeitrag darf nicht für 2014 vorausgezahlt werden
  2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1€ pro Monat, ist aber nur einmal im Jahr zu entrichten
  3. Die Kosten für eine Buchungszeile betragen ca. 30ct.
  4. Der Probemonat bei Akkreditierung gilt nach wie vor.

Wenn nun in den nächsten Monaten jeweils 10 Mitglieder dazu kommen:

  • zahlen die im Dezember gar nichts, wegen Punkt 4.
  • zahlen die im November dazu kommen 1€ für den Dezember, davon gehen 30% für Buchungskosten drauf.
    • der Aufwand für das Mitglied und der Aufwand für die Geschäftsführung ist ein vielfaches dieses Betrags
  • zahlen die im Oktober dazu kommen 2€, hier gilt das gleiche wie für den November, nur eben mit 15%

Lösungsvorschläge (Sofortmaßnahmen):

  • Vorauszahlung für 2014 zulassen
    • wäre ein GO-Verstoß
  • Mitgliedsbeitrag 2013 aussetzen für Mitglieder die den Mitgliedsbeitrag für 2014 entrichten
    • wäre ebenfalls ein GO-Verstoß
  • Mitgliedsbeitrag 2013 aussetzen
    • wäre kein GO-Verstoß, diese Variante hat die BGF beschlossen
  • keine Sofortmaßnahme
    • dann bleiben die o.g. Probleme bestehen

Lösungsvorschläge die nicht-sofort umgesetzt werden können da sie eine GO-Änderung benötigen:

  • Zumindest im 4. Quartal die Vorauszahlung für das nächste Jahr zulassen um solche Übergangsprobleme zu beseitigen

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