Eine BGV könnte fünf Jahre verhindert (verschleppt) werden, dann wären alle Ämter für fünf Jahre mit dem selben Personal besetzt
am 01.10.2013 um 18:09:01 Uhr

So sieht es §5 (4) vor.

(4) BV, BGF, SG, RP und ID werden von der BGV für ein Jahr gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen.


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