am 24.09.2013 um 07:20:11 Uhr
Antragsform, Keine "Änderung im Wortlaut", nicht umsetzbar
Da muss konkret vorgeschlagen werden welche Textstellen zB der Bundeswahlordnung auf was geändert werden, ansonsten ist der Antrag nicht umsetzbar, selbst wenn er gewinnt -→ zu großer Interpretationsspielraum.
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