am 12.09.2013 um 16:29:57 Uhr
Nachteil für Kleinunternehmen
Gerade für Kleinunternehmen ist es kaum finanzierbar, einen Datenschutzbeauftragten zu bezahlen, der die genaue Einhaltung von Datenschutzgesetzen überwacht.
Die EU-Datenschutzrichtlinie 2012 bzw. die Entwürfe dazu sehen deswegen Datenschutzbeauftragte ab 50 bzw. ab 250 Mitarbeitern vor.
Ich finde, wo sich eh schon das EU-Parlament mit der Frage kompetent beschäftigt, ist es absolut unnötig, eine Doppelgleisigkeit zu schaffen, und auf österreichischer Ebene dasselbe noch einmal zu diskutieren.
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