am 11.09.2013 um 15:08:42 Uhr
Dieser Antrag ist eine "Bankrotterklärung" an den sachlich argumentierenden Antragsteller
Die Begründung ist unglaublich reisserisch - keine Spur von sachlicher Argumentation. Aber mit Hinwis auf die "Mündigkeit" kann man sich natürlich auch gegen Informationsbereitstellung aussprechen.
TIPP: Das "Verbotsargument" hätte man sicher auch noch irgendwie verwursten können.
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