Finanzielle Trennung reicht nicht
am 11.09.2013 um 14:45:32 Uhr

"Was, wenn die theologische Fakultät von einer Kirche finanziert wird? Dann ist eine finanzielle Trennung gegeben und eine Schließung wäre ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Individuums."

"Schließung" oder "Auflösung" würde natürlich nicht bedeuten, dass nicht außerhalb der Universität die Kirchen oder sonstige private Einrichtungen eine "theologische Schule" weiterführen könnten. Es bedeutet also eher "Ausschluss" aus der Universität und damit Verlust der Legitimation durch den Staat (also keine akademischen Grade mehr). Wenn die Kirche die Fakultät finanziert, wieso sollte der Staat diese als Teil der Universität behalten? Eine Abschaffung von Privilegien ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit!

Niemand will also privates Lehren wie zB die Maturaschule Humboldt verbieten. Aber an der Universität hat die Religion ebensowenig zu suchen wie die Esoterik.


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