Erläuterung
am 16.08.2013 um 20:43:29 Uhr

Der Antrag fordert dass es das Prinzip der Gutgläubigkeit auch bei Nutzungsrechten geben soll.

Offenbar ist die Verwendung von Begriffen die juristisch klar belegt sind hier etwas irreführend, dennoch denke ich das man dieses Pinzip fordern könnte.

Gegen eine genauere Ausarbeitung mit Unterstützung von Leuten mit genaueren juristischen Kenntnissen habe ich nichts einzuwenden - ich habe vor der Einbringung des Antrags probiert eine Diskussion anzuregen. Doch leider weckt man das Interesse offenbar erst immer wenn es einen LQFB-Antrag gibt.


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