wenn schon dann eine regelung wie bo zu lo, also die regelungen der höheren ebene gelten auch für die darunter
am 08.07.2013 um 23:17:31 Uhr

"Diese Organe und Aufgaben sind in schriftlicher Form dem Landesvorstand vorzulegen (ähnlich einer Geschäftsordnung)." wieso (ähnlich einer Geschäftsordnung)? wenn schon dann eine regelung wie bo zu lo, also die regelungen der höheren ebene gelten auch für die darunter, mit denselben organen und einer richtigen go.


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