Frisst Rücklage bei Gleichbehandlung auf
am 06.07.2013 um 10:21:29 Uhr

Würde man damit alle Bundesländer gleich behandeln und für GMR wahlen die gleiche Summe die ein LO aus der Bundesförderung bereits erhalten hat nochmal (und zwar zweimal!, da im gleichen oder vorigen Jahr laut Antrag) ausschütten, so würde man die gesamte Rücklage bereits nach der Hälfte der Landeswahlen aufgebraucht haben!

Da die Gesamtsumme der auszuschüttenden Summe dabei (nicht nach Antrag, aber wenn man fairerweise alle gleich behandelt) das doppelte des "LO-drittels" ausmacht, würde so laut Antrag der gesamte anteil der Bundesförderung an die LOs fließen, wenn nicht zumindest die einschränkung auf den bezug der mittel aus der Rücklage gegeben wäre.


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