Nachzensur - Kommunikationsfreiheit als grundrecht
am 30.06.2013 um 12:05:55 Uhr

Meinungsfreiheit...Absolut verboten ist ein Konzessionssystem und die Zensur im Sinne einer Vorzensur. Das heißt, niemand muss seine Meinungen vor Veröffentlichung durch irgendwelche staatlichen Behörden überprüfen lassen. Es gibt keine Inhaltskontrolle im Vorhinein. Möglich ist eine Nachzensur, zum Teil auch wünschenswert. So gebührt beispielsweise Schadenersatz, wenn jemand durch die Presse geschädigt wurde und dies nicht zulässig war, Rufmord, Veröffentlichung von peinlichen Bildern. Die Presse hat sich selbst an Gesetze zu halten, was sie veröffentlichen darf, da sie sonst schadenersatzpflichtig werden kann. Auch hierzu gibt es sehr viele Gerichtsentscheidungen. Gelegentlich bemerkt man in Zeitungen und Zeitschriften, aber auch auf einschlägige Nachrichteninternetseiten eine sogenannte Urteilsveröffentlichung, wenn jemand durch das Medium in seinen persönlichen Rechten verletzt wurde und dies ungerechtfertigt war. Diese Urteilsveröffentlichung ist eine Folge der Nachzensur. ... http://www.jus24.at/a/kommunikationsfreiheit-als-grundrecht


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