körperliche Gewalt
am 30.06.2013 um 09:42:47 Uhr

Gewalt ist ein weiter Begriff

Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren bzw. wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt

Ich denke, es geht hier um körperliche Gewalt gegen Menschen. Das ist gesetzlich bereits geregelt, eine explizite Erwähnung kontraproduktiv. Wir schreiben auch nicht in die Satzung, dass ein Ausschlussgrund das Bestehlen oder die räuberische Erpressung eines anderen Mitglieds sein kann. Wenn ein Gericht entscheidet, diese oder jene Handlung eines Piraten im Umfeld war ein tätlicher Angriff oder eine Körperverletzung, dann war sie wohl auch parteischädigend und ist bereits mit der bestehenden Formulierung abgedeckt.


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