am 02.06.2013 um 19:35:29 Uhr
admin-c, person auf die urls angemeldet wereden, zeichnungsberechtigte festlegen. sollte bisher bsm machen, sonst nix.
daß die aufgabe jetzt nicht geregelt ist stimmt. es gab aber mal den plan, das in der go zu regeln, ist aber wie so vieles einfach unter den tisch gefallen. ich finde es auch grad nicht, das war glaub ich noch im alten bundesforum. dort wurde der bsm so geregelt, wie er gedacht war, nämlich als adminc und ähnliches, wo halt eine einzelperson angegeben werden muß. also wenn das schon angegangen wird, endlich, danke!, dann bitte das gleich mit berücksichtigen!
da gibt es doch ein paar sachen, wo eine einzelperson eingetragen werden muß. der bsm sollte ja niemals mehr kompetenzen haben als die anderen mitglieder der bgf, sondern eben nur den namen für die eintragungen hergeben.
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